24 Monate freiwillige Garantie auf alle Neumaschinen — ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung.
BERDA GmbH
Robert-Bosch-Str. 3a · 21629 Neu Wulmstorf
Handelsregister: HRB 210574 · Registergericht: Amtsgericht Tostedt
Geschäftsführer: Maik Dammann
Telefon: +49 40 238307270
E-Mail: info@berda-maschinen.de
Die BERDA GmbH legt größten Wert auf die Qualität ihrer Produkte und die Zufriedenheit ihrer Kunden. Als Generalimporteur für hochwertige Land- und Baumaschinen gewähren wir Ihnen mit diesen Garantiebedingungen eine umfassende freiwillige Garantie, die Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte ergänzt – nicht ersetzt. Diese Garantiebedingungen sind in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BERDA GmbH zu lesen.
Diese Garantiebedingungen gelten für alle Neumaschinen, die von der BERDA GmbH als fabrikneu verkauft werden. Die Garantie gilt gleichermaßen gegenüber gewerblichen Händlern und Wiederverkäufern (B2B) als auch gegenüber privaten Endkunden (B2C).
Garantieansprüche setzen die vollständige Bezahlung des Kaufpreises gemäß den AGB der BERDA GmbH voraus. Die Garantie gilt ausschließlich für Neumaschinen. Gebrauchte Maschinen, Vorführmaschinen sowie Maschinen, die nicht direkt über die BERDA GmbH oder einen autorisierten Vertragshändler erworben wurden, sind von dieser Garantie ausgenommen. Für gebrauchte Maschinen gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß den AGB der BERDA GmbH.
2.1. Die BERDA GmbH gewährt auf alle neu verkauften Maschinen eine Garantiedauer von 24 Monaten (zwei Jahre). Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Übergabe der Ware an den Käufer, wie auf dem Kaufbeleg dokumentiert.
2.2. Der Garantieanspruch ist an das Gerät gebunden. Eine Übertragung auf Dritte ist nur möglich, wenn dies schriftlich zwischen allen Parteien vereinbart und der BERDA GmbH angezeigt wurde.
2.3. Diese freiwillige Garantie tritt ergänzend neben die gesetzliche Gewährleistung und berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers in keiner Weise.
Die BERDA GmbH garantiert, dass die von ihr gelieferten Neumaschinen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Tritt innerhalb der Garantiefrist ein solcher nachweislicher Mangel auf, wird die BERDA GmbH diesen auf eigene Kosten beheben.
Im Garantiefall entscheidet BERDA nach eigenem Ermessen, ob:
Weitergehende Ansprüche des Käufers – insbesondere auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz – sind im Rahmen dieser freiwilligen Garantie ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Im Übrigen gelten für Haftungsfragen die Bestimmungen des § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BERDA GmbH.
Die Garantie umfasst ausschließlich nachweisliche Material- und Verarbeitungsfehler. Ausdrücklich nicht von der Garantie erfasst sind Schäden oder Mängel, die entstanden sind durch:
Der Mangel ist unverzüglich nach Feststellung – spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen – schriftlich per E-Mail oder telefonisch bei der BERDA GmbH zu melden. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels sowie Fotos des betroffenen Bauteils sind beizufügen.
Für die Bearbeitung ist zwingend der Originalkaufbeleg (Rechnung oder Lieferschein) mit Kaufdatum und Gerätekennzeichnung vorzulegen. Ohne diesen Nachweis kann kein Garantieanspruch bearbeitet werden.
Das betroffene Gerät ist vollständig gereinigt und in transportfähigem Zustand auf Kosten und Risiko des Käufers an die Geschäftsräume der BERDA GmbH, Robert-Bosch-Str. 3a, 21629 Neu Wulmstorf, zu verbringen. Eine Abholung oder Reparatur vor Ort ist im Rahmen dieser Garantie grundsätzlich nicht vorgesehen.
Soweit BERDA GmbH im Einzelfall eine autorisierte externe Werkstatt mit der Durchführung von Garantiereparaturen beauftragt oder einer solchen Reparatur schriftlich zustimmt, erfolgt die Vergütung der Arbeitsleistung mit einem Stundensatz von maximal 40,00 EUR netto. Die in Rechnung gestellten Arbeitsstunden müssen dem tatsächlichen Arbeitsaufwand gemäß den Vorgaben des Hersteller-Reparaturhandbuchs entsprechen. Abweichungen von den im Herstellerhandbuch ausgewiesenen Richtwerten für Reparaturzeiten sind schriftlich zu begründen und bedürfen der vorherigen Zustimmung der BERDA GmbH. Eine pauschale oder vom Handbuch abweichende Abrechnung ohne Begründung und Genehmigung wird nicht anerkannt.
Nach Prüfung des Garantieanspruchs informiert BERDA den Käufer zeitnah über das Ergebnis. Bei Anerkennung des Anspruchs wird die Reparatur oder der Ersatz unverzüglich veranlasst. Das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 3 der AGB der BERDA GmbH bleibt von dieser Garantieregelung unberührt.
Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn:
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung der BERDA GmbH für Neumaschinen und berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers in keiner Weise. Gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen (Neuware) zwei Jahre ab Übergabe. Für gebrauchte Maschinen gelten abweichende Fristen gemäß § 7.5 der AGB der BERDA GmbH. Für gebrauchte Maschinen wird durch BERDA keine freiwillige Garantie gewährt.
Für alle Fragen rund um Ihre Garantie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
BERDA GmbH
Robert-Bosch-Str. 3a · 21629 Neu Wulmstorf
Telefon: +49 40 33467015
E-Mail: info@berda-maschinen.de
Internet: www.berda-maschinen.de
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der BERDA GmbH – Amtsgericht Tostedt (HRB 210574).
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9.4. BERDA behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen für zukünftige Käufe anzupassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Kaufzeitpunkt gültige Fassung.